Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Lück Fahrzeugaufbereitung
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Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen (u.a. Fahrzeugaufbereitung wie Innen- und/oder Außenreinigung, Felgenreinigung, Felgenversiegelungen, Lackaufbereitung, Lackversiegelungen) durch Lück Fahrzeugaufbereitung, Frankfurter Chaussee 41 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet), die bei uns beauftragt werden.
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Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde entfernt vor der Bereitstellung des Fahrzeugs alle Gegenstände aus dem Fahrzeug, die bei der Durchführung der Dienstleistungen und/ oder während der Überlassung des Fahrzeugs bei uns beschädigt oder entwendet werden könnten.
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Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir bei Übernahme des Fahrzeugs Foto- und/oder Videoaufnahmen von ggf. bei Übernahme vorhandenen Schäden erstellen.
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Vergütung, Kostenvoranschlag
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Erstellen wir einen Kostenvoranschlag und stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten erheblich überschreiten würden, informieren wir den Kunden. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, die Leistungen fortführen zu lassen oder den Auftrag zu stornieren. Im Stornofalle vergütet der Kunde uns die bis dahin erbrachten Leistungen.
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Werkunternehmerpfandrecht
Für unsere Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag haben wir gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind (Werkunternehmerpfandrecht).
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Verfahren bei Nichtabholung/ Lagerkosten, Zinsen
a. Holt der Kunde den Auftragsgegenstand nach Eingang der Fertigstellungsmeldung und anschließender Mahnung unsererseits nicht ab, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Falle können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die wir für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen müssen. Bei eigener Lagerung können wir Lagergeld nach den ortsüblichen Sätzen berechnen. Für die Mehraufwendungen können wir vom Tag der Leistung an Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnen. Auch sind wir nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Versteigerung (§ 383 BGB) oder zum freihändigen Verkauf (§ 385 BGB) berechtigt.
Unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben Mängelansprüche (Gewährleistung)
Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Im Übrigen gelten für unsere Gewährleistungsverpflichtungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
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Haftungsbeschränkung
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
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Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen, außer wenn wir kraft Gesetzes zwingend haften, insbesondere wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Rechtswahl, Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
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Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
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Gutscheinbedingungen für Wertgutscheine
§ 1 Geltungsbereich und Gutscheintyp
- Diese Gutscheinbedingungen gelten für alle von Lück Fahrzeugaufbereitung verkauften Wertgutscheine.
- Die Gutscheine sind reine Wertgutscheine und stellen einen Anspruch auf die auf dem Gutschein angegebene Geldsumme dar. Sie berechtigen zur Anrechnung auf den Preis für Dienstleistungen und/oder Produkte des Ausstellers.
§ 2 Einlösung und Anrechnung
- Der Gutschein kann ausschließlich vor Abschluss des Zahlungsvorgangs zur Begleichung des Preises für die vom Aussteller angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte eingelöst werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen.
- Der Gutscheinwert stellt keinen Festpreis für eine bestimmte Dienstleistung dar. Die tatsächlichen Kosten der gewünschten Dienstleistung sind in der aktuellen Preisliste des Ausstellers ersichtlich und können den Gutscheinwert übersteigen.
- Übersteigt der Wert des in Anspruch genommenen Produkts oder der Dienstleistung den Gutscheinwert, ist der Restbetrag mit einem regulären Zahlungsmittel zu begleichen.
§ 3 Teil- und Restguthaben
- Der Gutschein kann für beliebige Dienstleistungen und/oder Produkte auch teilweise eingelöst werden.
- Wird der Gutscheinwert bei einer Einlösung nicht vollständig aufgebraucht (Restguthaben), verbleibt das Restguthaben auf dem Gutschein und kann für zukünftige Inanspruchnahmen von Dienstleistungen oder Käufen verwendet werden.
- Der Aussteller wird den verbleibenden Restwert auf dem Gutschein vermerken oder dem Kunden eine neue Bestätigung (z. B. in digitaler Form oder als neuer Gutschein) über das Restguthaben ausstellen.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist – auch bei Teileinlösung – ausgeschlossen.
§ 4 Gültigkeitsdauer und Verjährung
- Gültigkeit: Sofern auf dem Gutschein keine abweichende Frist vermerkt ist, beträgt die Gültigkeitsdauer für die Einlösung des Gutscheins drei Jahre.
- Fristbeginn: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Ein Gutschein, gekauft im Mai 2025, ist gültig bis zum 31. Dezember 2028.
- Verfall: Nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist verfällt der Anspruch auf Einlösung.
§ 5 Übertragbarkeit und Verlust
- Der Gutschein ist übertragbar und kann von jeder Person eingelöst werden, die ihn vorlegt.
- Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit des Gutscheins übernimmt der Aussteller keine Haftung und leistet keinen Ersatz. Der Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln.
§ 6 Barauszahlungsanspruch bei Verfall oder Unmöglichkeit
- Kann die geschuldete Dienstleistung aufgrund eines dauerhaften, vom Aussteller zu vertretenden Grundes (z. B. Geschäftsaufgabe oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Leistung) nicht mehr erbracht werden, hat der Inhaber Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes.
- Bei einer Auszahlung des Gutscheinwertes nach Ablauf einer eventuell unwirksamen kürzeren Befristung ist der Aussteller berechtigt, einen Betrag für den entgangenen Gewinn (in der Regel 15-25% des Gutscheinwerts) abzuziehen.
Teilnahmebedingungen (AGB) zur "Freunde werben Freunde" Aktion
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
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Veranstalter: Lück Fahrzeugaufbereitung, Frankfurter Chaussee 41, 15370 Vogelsdorf (nachfolgend "Veranstalter" genannt).
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Aktionszeitraum: Die Aktion gilt dauerhaft und bis auf Widerruf durch den Veranstalter.
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Kombinierbarkeit: Die Aktion ist nicht mit anderen Rabatten oder Sonderaktionen kombinierbar.
§ 2 Teilnehmerkreis und Definitionen
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Teilnahmeberechtigt ist jeder Bestandskunde der Lück Fahrzeugaufbereitung, der innerhalb der letzten 12 Monate eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
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Neukunde: Neukunde ist eine natürliche oder juristische Person, die in den letzten 12 Monaten keinekostenpflichtige Dienstleistung bei der Lück Fahrzeugaufbereitung in Anspruch genommen hat.
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Qualifizierte Empfehlung: Eine Empfehlung ist qualifiziert, wenn der Neukunde eine kostenpflichtige Dienstleistung bei der Lück Fahrzeugaufbereitung in Anspruch genommen und diese bezahlt hat.
§ 3 Teilnahme und Rabattstaffelung
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Nennung: Der Werber muss zwingend vor der Leistungserbringung durch den Veranstalter vom Neukunden namentlich genannt werden (z.B. bei der Buchung oder Fahrzeugabgabe). Nachträgliche Nennungen werden nicht berücksichtigt.
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Rabattstaffelung: Der Rabatt wird gestaffelt auf die nächste, reguläre Einzel-Dienstleistung des Werbers angerechnet:
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1 qualifizierter Neukunde: 10 % Rabatt
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2 qualifizierte Neukunden: 20 % Rabatt
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3 qualifizierte Neukunden: 30 % Rabatt (Maximalrabatt)
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Maximalausschöpfung (4. und weitere Kunden):
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Der maximale Rabatt, der durch diese Aktion erreicht werden kann, beträgt 30 %.
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Jeder geworbene Neukunde, der nach Erreichen der 30 % Rabattstufe geworben wird, zählt nicht für eine weitere Rabatterhöhung. Der Werber profitiert jedoch weiterhin von der 30 % Rabattstufe auf seine nächste qualifizierte Dienstleistung.
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§ 4 Einlösung und Gültigkeit
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Einlösung: Der Rabatt wird dem Werber gutgeschrieben, sobald die Dienstleistung des Neukunden vollständig bezahlt und abgeschlossen ist.
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Gültigkeit des Rabatts: Der Rabatt ist einmalig pro erreichter Stufe (10 %, 20 % oder 30 %) auf die nächste, reguläre Einzel-Dienstleistung einlösbar. Die Rabattstufen werden nicht addiert; die höchste erreichte Stufe ersetzt die vorherige.
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Auszahlung: Eine Barauszahlung des Rabattes ist ausgeschlossen. Der Rabatt ist nicht übertragbar.
§ 5 Haftung und Änderungen
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Die Lück Fahrzeugaufbereitung behält sich das Recht vor, die Aktion bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Missbrauch oder Betrug, jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, zu ändern oder zu widerrufen.
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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.